Allgemeine Geschäftsbedingungen Kinderkurse

  1. Der Ausweis (mas-Trainingskarte) ist für das mas Institut für ganzheitliches Training GmbH in Köln-Lindenthal – im folgenden mas Training genannt – gültig. Er ist bei jedem Besuch an der Rezeption vorzulegen. Für die erstmalige Aushändigung des Ausweises ist ein Pfand in Höhe von 5 Euro zu entrichten. Im Verlustfall hat das Mitglied für einen Ersatz-Ausweis 5,00 € zu zahlen.
  2. Bei Nichtnutzung der Leistung entsteht kein Rückforderungs- oder Minderungsanspruch des Beitrags.
  3. Der Monatsbeitrag im Kinderkursbereich ist eine monatliche Pauschale. An gesetzlichen Feiertagen, Karneval und in der jährlichen zweiwöchigen Schwimmbadwartungszeit, finden keine Kinderkurse statt.
  4. Eine Kündigung der Mitgliedschaft hat in Textform zu erfolgen. Kündigungsfrist ist immer 1 Monat zum Ende eines Quartals-/ oder Halbjahreszeitraums möglich (Erstlaufzeit). Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, gilt der Vertrag als fortlaufend gebucht, es ist dann ein monatlicher Ausstieg möglich. Es gilt das Datum des Kündigungseingangs. Der Kunde erhält immer eine Kündigungsbestätigung.
  5. Ein Kurs-Wechselwunsch muss schriftlich eingereicht werden. Die Vertragsbestimmungen gelten unverändert. Ein Kurs-Wechsel kann zu einem anderen Monatsbeitrag führen.
  6. Bei einem Rücktritt kurzfristiger als 2 Wochen vor Kursbeginn ist der Gesamtbeitrag des Kurses fällig. Kann der Platz neu vergeben werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro erhoben.
  7. Ein frühzeitiger Kursausstieg in der Erstlaufzeit (3 Monate oder 6 Monate) ist nur möglich, wenn der Platz neu vergeben werden kann. Für die Platzvergabe wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro erhoben. Über zu viel gezahlte Kursbeiträge wird ein Guthaben angelegt (Guthaben werden nicht ausgezahlt).
  8. Für Personen- und Sachschäden wird nicht gehaftet, es sei denn seitens mas Training liegt ein grob fahrlässiges Verschulden vor. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für den Verlust von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
  9. Der Vertrag kann mit sofortiger Wirkung seitens mas Training gekündigt und die mas-Trainingskarte einbehalten werden, wenn wichtige Gründe in der Person oder im Verhalten des Mitgliedes vorliegen.
  10. Bei Rücklastschriften werden dem Mitglied die Bankgebühren in Rechnung gestellt.
  11. mas Training hat das Recht einen Kurs, Workshop o.ä. zwecks mangelnder Nachfrage abzusagen.